Häufige Fragen
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Was ist eine Anamnese?
Die Erstanamnese ist ein bedeutendes Gespräch, um einen umfassenden Einblick in Ihre Person, Ihre Beschwerden und Ihre Umstände zu erhalten. Es legt den Grundstein für meine Diagnostik. Wir nehmen uns 1-1,5 Stunden Zeit, um ausführlich über Ihre Anliegen und Wünsche zu sprechen. Ich möchte in diesem Kennenlerngespräch verstehen, wie sich Ihre Symptome äußern und welche Faktoren und Umstände diesen zugrunde liegen.
Dabei ist es mir besonders wichtig, dass ich Ihnen einen sicheren Raum biete, in dem Sie sich ernst genommen fühlen.
Für das Erstgespräch ist es von Vorteil, dass Sie folgende Informationen mitbringen:
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Arztbriefe und vorherige Untersuchungsbefunde
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Laborberichte
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Liste der Medikamente, die Sie aktuell einnehmen
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Wie wird abgerechnet?
Die Honorarberechnung erfolgt für Selbstzahler auf der Grundlage meines Stundensatzes von 80,00 €. Bei Privat- und Zusatzversicherten erfolgt die Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Für Neupatienten wird ein Erstgespräch durchgeführt, bei dem ich mir ausführlich Zeit nehme, um Ihr Anliegen zu besprechen. Hierfür sollten Sie etwa 1-1,5 Stunden einplanen. Die Kosten für die Erstanamnese betragen 120,00 €.
Für Folgetermine/Behandlungen berechne ich zwischen 50,00 € für 30 Minuten - 80,00 € für 1 Stunde.
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Der Patient wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistungen nicht/nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden bzw. die Erstattung der Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang seitens anderer Kostenträger gewährleistet ist. Der Vergütungsanspruch des Heilpraktikers ist unabhängig von der Erstattung durch Dritte. Es ist Sache des Patienten, sich bereits vor der Behandlung bei den Kostenträgern zu informieren, ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgen kann.
Privatversicherte/Zusatzversicherte erhalten eine Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können je nach Tarif einen vollständigen oder teilweisen Erstattungsanspruch gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen. Der Differenzbetrag den die Versicherungen nicht erstatten ist als Selbstbeteiligung in voller Höhe zu entrichten.
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Wie finde ich die Praxis?
Die Adresse meiner Praxis lautet:
Seethal 17a
83236 Übersee
Bitte biegen Sie an der Holzgarage, die von der Straße ersichtlich ist links ab, die Praxis befindet sich im Hinterhof.
Es sind zwei kostenlose Parkplätze vor dem Haus vorhanden.
Ich lege viel Wert darauf, mir Zeit für meine Patienten zu nehmen, insofern gibt es bei mir immer einen zeitlichen Puffer falls es zu Verzögerungen kommt. Daher kommt es im Regelfall zu keinen Wartezeiten.
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Terminabsage
Da ich in meiner Praxis nur nach Terminvereinbarung arbeite und viel Zeit investiere, um ein individuelles und wirksames Behandlungskonzept zu erstellen, muss ich Termine sorgfältig vor-und nachbereiten. Daher bitte ich Sie, gemäß § 615 BGB, Ihren vereinbarten Termin spätestens 24 Stunden im Voraus abzusagen, wenn Sie aus irgendeinem Grund nicht teilnehmen können.
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Absagen, die bis zu 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, sind kostenfrei.
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Für Termine, die nicht mindestens ein Werktag im Voraus abgesagt werden, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 30 € berechnet.
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Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar privat in Rechnung gestellt.